

Die Adventszeit zieht wieder viele Besucher in die Innenstädte. Bild: Adobe Stock, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
ADAC Hessen Thüringen: Wer Glühwein trinkt, fährt nicht!
#Frankfurt am #Main, 1. Dezember 2025
In Hessens Städten funkelt und glitzert es wieder: #Weihnachtsmärkte locken in der #Adventszeit zahlreiche Besucher an. Regionale Köstlichkeiten und alkoholhaltige #Getränke laden zum entspannten Beisammensein ein. Für einen sicheren #Heimweg sollten sich Weihnachtsfans schon frühzeitig über die passende Anreise und Abreise Gedanken machen.
Feucht fröhliche Adventszeit
Ob #Glühwein, #Punsch oder #Feuerzangenbowle – oft wird unterschätzt, dass alkoholhaltige Heißgetränke aufgrund der Süße und Wärme schneller ins Blut übergehen und betrunken machen. Wie sehr der Alkohol auf einzelne Personen wirkt, hängt häufig von individuellen Faktoren wie Gewicht, Geschlecht oder Tagesform ab. Die Einschätzung der eigenen Fahrtüchtigkeit kann dabei schnell täuschen. Auch der Verzehr herzhafter Köstlichkeiten auf den Märkten schützt davor nicht. »Entgegen der weitläufigen Meinung ist eine üppige Mahlzeit kein Freifahrtschein für übermäßigen #Alkoholgenuss. Statt zu überlegen, wie viele Tassen Glühwein man trinken kann, bis die Promillegrenze erreicht ist, sollte ganz auf Alkohol am Steuer verzichtet werden. Wer fährt, trinkt nicht!«, so Oliver Reidegeld, Pressesprecher des #ADAC Hessen Thüringen.
Konsequenzen von #Alkohol am #Steuer
Bei steigendem Alkoholgehalt im Blut wird die Konzentrationsfähigkeit stark beeinträchtigt. Bereits kurze Gespräche, Radiomeldungen oder blinkende Weihnachtsdekoration neben der Fahrbahn können den #Fahrer stark ablenken.
Autofahrer, die mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr erwischt werden, erhalten einen Monat Fahrverbot sowie 2 Punkten in #Flensburg. Zusätzlich kommt ein Bußgeld von 500 Euro hinzu. Als absolut fahruntüchtig gilt, wer mit 1,1 Promille oder mehr aus dem Verkehr gezogen wird. Selbst ohne alkoholtypisches Fehlverhalten im #Straßenverkehr liegt hier nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vor.
Für E #Scooter Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für #Autofahrer. Wer sich mit dem E Scooter auf den Heimweg vom Weihnachtsmarkt macht, sollte daher aufpassen. Für Führerscheinneulinge in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt, analog zum Autofahren, auf dem E Scooter die 0 Promillegrenze. Auch das Fahrrad sollte bei übermäßigem Alkoholgenuss lieber stehen gelassen werden. Ab einem Wert von 1,6 Promille gilt ein #Radfahrer als fahruntüchtig. Neben einem hohen #Bußgeld kommen bei Überschreitung dieses Wertes zudem 2 Punkte in Flensburg auf den Fahrer zu.
Wer auf dem #Weihnachtsmarkt nicht auf Glühwein & Co. verzichten möchte, sollte am besten gleich mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen. So lassen sich die leckeren #Heißgetränke viel besser genießen und die lästige Parkplatzsuche entfällt.
Der ADAC hat online eine Auswahl der schönsten Weihnachtsmärkte in Hessen zusammengestellt.
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