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Kreis Gütersloh: Kreisweite Stallpflicht angeordnet – dritter Geflügelpestausbruch bei einem NutztierbestandZoom Button

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Kreis Gütersloh: Kreisweite Stallpflicht angeordnet – dritter Geflügelpestausbruch bei einem Nutztierbestand

Kreis Gütersloh: Kreisweite Stallpflicht angeordnet – dritter Geflügelpestausbruch bei einem Nutztierbestand

#Gütersloh, 20. November 2025

Im Kreis #Gütersloh ist bei einem weiteren #Betrieb die #Geflügelpest nachgewiesen worden. Bei dem Nutztierbestand in #Rietberg #Westerwiehe mussten zirka 7.200 #Legehennen, 2.000 #Junghennen (19 bis 20 Wochen alt) und 3.000 #Hühnerküken (2 Wochen alt) getötet werden. Es ist der dritte Nachweis von Geflügelpest bei einem Nutztierbestand in diesem Herbst im Kreis Gütersloh. Vor einer Woche waren 2 Bestände in #Verl und #Rietberg betroffen.

Der Kreis Gütersloh hat per Allgemeinverfügung die kreisweite Aufstallpflicht angeordnet. Sie tritt am Freitag, 0 Uhr, in Kraft. Dadurch soll der Kontakt zu Wildvögeln und deren Ausscheidungen minimiert werden. Einzelheiten zu den Auflagen sind im Amtsblatt mit der Nummer 977 zu entnehmen. Sämtliches #Geflügel im Kreisgebiet ist unverzüglich #aufzustallen oder durch Überdachung und Schutzzäune so zu sichern, dass ein Kontakt zu Wildvögeln nicht möglich ist. Auch #Futter und #Einstreu sind so abzusichern, dass #Wildvögel keinen Zugang dazu haben.

Das #Friedrich #Löffler #Institut, das Bundesforschungsinstitut für #Tiergesundheit auf der #Ostseeinsel #Riems (FLI), hatte am Mittwochabend den Ausbruch der hochpathogenen, also sehr ansteckenden, aviären Influenza (HPAI, Geflügelpest) bestätigt. Um den Betrieb in Rietberg ist eine Sperrzone (#Schutzzone und #Überwachungszone) eingerichtet worden, die sich in großen Teilen mit denen vorheriger Ausbrüche in Verl, Rietberg sowie dem benachbarten Kreis Paderborn überlappt. Der Betrieb liegt innerhalb der bereits bestehenden Schutzzone Rietberg I. Die Veterinäre des Kreises hatten bereits Montag in dem Betrieb Proben genommen, das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Detmold (CVUA) bestätigte einen Tag später den Verdacht, der anschließend vom FLI abgeklärt werden musste. In den Zonen gilt unter anderem ein Verbringungsverbot für #Geflügel, #Geflügelfleisch, #Eier, #Futtermittel, #Dung und #Einstreu aus Beständen. Nähere Einzelheiten zu den Auflagen in der Schutzzone (3,1 Kilometer Durchmesser) und der Überwachungszone (10 Kilometer Durchmesser) sind im Amtsblatt vermerkt.

Der Kreis #Paderborn meldete am Donnerstag ebenfalls einen erneuten Geflügelpestausbruch in der Nähe zur Kreisgrenze: In #Delbrück #Westenholz mussten 2.100 #Enten getötet werden. Auch um diesen Ausbruch sind wieder Speerzonen errichtet worden, die bis in den Kreis Gütersloh ragen und sich mit bereits bestehenden Sperrzonen überlappen beziehungsweise von diesen kaum unterscheiden.

Im Amtsblatt wird begründet, warum jetzt die Aufstallpflicht angeordnet wird: »Der Risikobewertung des Kreises Gütersloh wurde dabei zugrunde gelegt, dass dieser Wildvogeldurchzugsgebiet für wildlebende #Wattvögel und #Wasservögel ist und dass im Kreis Gütersloh mehrere Feucht und Rastgebiete vorhanden sind. Weiterhin ist berücksichtigt worden, dass im Kreis Gütersloh die Geflügelhaltung von besonderer Bedeutung ist. Zudem sind bereits zum jetzigen Zeitpunkt in diesem Herbst drei Ausbrüche der Geflügelpest bei Hausgeflügel beziehungsweise in Nutztierbeständen im Kreis Gütersloh sowie fünf Ausbrüche der Geflügelpest bei Hausgeflügel beziehungsweise in Nutztierbeständen im benachbarten Delbrück im Kreis Paderborn in unmittelbarer Nähe zur Kreisgrenze Gütersloh zu verzeichnen, so dass aktuell bereits Teilbereiche des Kreises Gütersloh von entsprechenden Restriktionsmaßnahmen betroffen sind.«

Alle Geflügelhalter – egal wie viele #Tiere sie halten – müssen ihre Tierhaltung bei der zuständigen Behörde, der #Tierseuchenkasse #NRW, melden, falls dies noch nicht erfolgt ist. Dieses gilt nicht nur für landwirtschaftliche Betriebe sondern auch für Hobbyhaltungen. Die Größe des Bestandes spielt dabei keine Rolle. Nur wenn diese Meldungen erfolgen, ist eine reibungslose Tierseuchenbekämpfung möglich und es besteht im #Ernstfall Anspruch auf #Leistungen der #Tierseuchenkasse. Anträge zur Meldung von Tierbeständen befinden sich auf der Internetseite der Tierseuchenkasse NRW. Das Veterinäramt bittet ausdrücklich alle Geflügelhalter, ihre Bestände sorgfältig zu beobachten und bei vermehrten Todesfällen die Todesursache durch einen Tierarzt abklären zu lassen.

Auch der 3. Betrieb, in dem die Geflügelpest ausgebrochen ist, liegt in einer Restriktionszone, in der bereits Auflagen galten, die die Verbreitung des Virus unterbinden soll. Trotz der strengen Auflagen in diesem Gebiet wurde das Virus in den Bestand getragen. Mehr

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