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Medienanstalten veröffentlichen neue Listungen der Angebote, die auf Benutzeroberflächen leicht auffindbar sein müssen
#Berlin, 12. November 2025
Das wirksamste Mittel gegen Desinformation ist Information. Damit Bürger sich unabhängig und vielfältig informieren können, müssen die Angebote, die diese demokratische Aufgabe ernst nehmen, auch auffindbar sein und dürfen in der Masse nicht untergehen. Die #Medienanstalten legen deshalb alle 3 Jahre fest, welche privaten #Bewegtbildangebote, #Audioangebote und #Telemedienangebote einen besonderen Beitrag zur #Meinungsvielfalt und #Angebotsvielfalt leisten und damit den sogenannten #Public #Value #Status erhalten. Die heute veröffentlichten Listungen wurden in enger Abstimmung mit dem öffentlich rechtlichen #Rundfunk erstellt und verzahnen private und öffentlich rechtliche Medienangebote.
Insgesamt wurden 324 Angebote mit dem Public Value Status ausgezeichnet. Darunter befinden sich 72 bundesweite private Bewegtbild , Audio und Telemedienangebote sowie 252 lokal, regional und landesweit relevante Formate, die den Status jeweils für ihr Versorgungsgebiet erhalten haben und deren Status nur für diese jeweilige Region gilt. Gesetzliche Grundlage dieser Bestimmung ist Paragraph 84 #Medienstaatsvertrag (MStV).
Bundesweit, regional, lokal – föderale Vielfalt sticht hervor
Besonders im Bereich Radio zeigt sich die starke regionale Verankerung vieler Angebote. Diese föderale Vielfalt unterstreicht die zentrale Rolle regionaler Medien für eine ausgewogene und demokratische Meinungsbildung.
»Es ist unsere Aufgabe, als Medienanstalten dafür Sorge zu tragen, dass die Menschen die Möglichkeit haben, sich durch eine Vielzahl von Medien unabhängig zu informieren. Mit dem erneuten Abschluss des Public Value Verfahrens sichern wir die Auffindbarkeit gesellschaftlich relevanter Angebote und leisten damit einen zentralen Beitrag zur Sicherung der qualifizierten #Meinungsbildung in unserer #Demokratie«, sagt Albrecht Bähr, Vorsitzender der Gremienvorsitzendenkonferenz der Landesmedienanstalten.
Worauf es jetzt ankommt
Das Bestimmungsverfahren zum Erhalt des Public Value Status wurde bereits im Juni 2025 abgeschlossen. Im nächsten Schritt liegt es an den Geräteherstellern beziehungsweise Benutzeroberflächen, ihre Verantwortung wahrzunehmen. Die ausgezeichneten Angebote müssen für den Zeitraum von 3 Jahren leicht auffindbar gemacht werden – etwa auf Smart TVs, In #Car #Audio Systemen, #Radios, #Streaming Plattformen oder in #Mediatheken. Verbunden mit den nun veröffentlichten Listungen, ist auch eine Empfehlung für die Reihenfolgen zur Umsetzung durch die Anbieter von Benutzeroberflächen für Bewegtbild , Audioangebote und Telemedien auf der Website der Medienanstalten abrufbar. Zeitgleich veröffentlichen die Medienanstalten dort zudem die »Grundsätze zur leichten Auffindbarkeit« in Form von FAQs für Anbieter, die praktische Hinweise zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen geben.
Dr. Eva Flecken, Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten: »Ohne Auffindbarkeit keine Nutzung und ohne Nutzung keine Refinanzierung. Das ist die simple Logik des Medienökosystems, umso mehr in der digitalen Welt. Deswegen sorgen wir mit dem Public Value Verfahren dafür, dass Angebote, die einen wesentlichen Beitrag zur Meinungsbildung leisten und damit eine besondere Stellung in der Demokratiesicherung einnehmen, auch wahrgenommen werden können.«
»Als demokratische Gesellschaft können wir es uns nicht leisten, die Auffindbarkeit verlässlicher Informationen dem Zufall oder Plattformlogiken zu überlassen. Das Public Value Verfahren stellt sicher, dass gesellschaftlich relevante Inhalte sichtbar bleiben und nicht im digitalen Grundrauschen untergehen«, so Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, der in dem Verfahren federführenden Medienanstalt.
Florian Hager, Vorsitzender der ARD, sagt: »Dass auch diesmal eine gemeinsame Listung aller Public Value Angebote – der öffentlich rechtlichen und der kommerziellen Angebotsseite – im Konsens festgelegt werden konnte, ist erneut ein gutes Zeichen für das Funktionieren unseres dualen Rundfunksystems. Damit erhöhen wir die Wirksamkeit für die Auffindbarkeit unserer Inhalte ganz deutlich.«
Die Rolle der Medienanstalten im Public Value Verfahren
Das Public Value Verfahren gemäß Paragraph 84 #Medienstaatsvertrag soll sicherstellen, dass besonders vielfältige und meinungsrelevante Medienangebote leicht auffindbar sind. Ziel ist es, die Erstellung solcher Inhalte zu befördern und deren Auffindbarkeit auf Benutzeroberflächen zu verbessern und damit die Medienvielfalt zu stärken. Erstmals haben die Medienanstalten 2022 Listungen mit Public Value Angeboten veröffentlicht. Die erneute Durchführung des Verfahrens war notwendig, da der Gesetzgeber die Vergabe des Public Value Status für eine Dauer von maximal 3 Jahren vorsieht. Mehr …
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