

Das im August an die Stadt übergebene Bürgerbegehren für den Erhalt von 5 Straßennamen in Münster Mitte – darunter die Namen »Admiral Scheer Straße« und »Skagerrakstraße« – ist zulässig. Foto: Stadt Münster, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber
Münster: Bürgerbegehren für Erhalt von Straßennamen ist zulässig
Münster, 5. November 2025
Das im August an Bezirksbürgermeister Martin Honderboom übergebene Bürgerbegehren für den Erhalt von 5 Straßennamen im Stadtbezirk Münster Mitte ist zulässig. Das hat der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am Mittwoch, 5. November, festgestellt. Basis für die Entscheidung ist ein Prüfbericht der Verwaltung, der der »Bürgerinitiative für Münsters Straßen« bescheinigt, alle laut Gemeindeordnung erforderlichen Bedingungen für ein zulässiges Bürgerbegehren zu erfüllen – darunter auch eine ausreichende Anzahl an Unterschriften aus der Bevölkerung. Die Bezirksvertretung Münster Mitte muss jetzt in ihrer Sitzung am Dienstag, 11. November 2025, entscheiden, ob sie dem Bürgerbegehren entspricht und die Straßennamen bleiben oder ob es zum Bürgerentscheid kommt.
Im Mai 2025 hatte Bezirksvertretung mehrheitlich beschlossen, die #Skagerrakstraße, die Admiral #Scheer Straße, die Admiral #Spee Straße und die Otto #Weddigen Straße in #Mauritz Mitte sowie die #Langemarckstraße in #Rumphorst aufgrund ihrer Bezüge zur Zeit des #Nationalsozialismus in Deutschland umzubenennen. Die Stadtverwaltung hatte sich zuvor für eine Beibehaltung der Namen ausgesprochen und auf alternative Formen der Auseinandersetzung mit kritischen historischen Hintergründen verwiesen.
6.071 gültige Unterschriften
Ziel des Bürgerbegehrens ist es, die von der Bezirksvertretung beschlossene Umbenennung der fünf Straßen zu verhindern. Für ein zulässiges Bürgerbegehren mussten die Initiatoren zunächst innerhalb von 3 Monaten 5.356 Unterschriften von Personen aus Münster Mitte sammeln, die den Erhalt der Namen unterstützen. Die erforderliche Anzahl an Unterschriften richtet sich nach der Zahl der #Einwohner. Liegt diese wie im Bezirk Münster Mitte zwischen 100.000 und 200.000, müssen 5 Prozent der Wahlberechtigten das Bürgerbegehren mit ihrer Unterschrift befürworten. Laut Prüfbericht der Stadt hat die Bürgerinitiative 6.071 gültige Unterschriften eingeholt und somit die für ein zulässiges Bürgerbegehren erforderliche Anzahl erreicht.
#Bürgerentscheid als mögliche Folge
Am Dienstag, 11. November 2025, entscheidet die Bezirksvertretung Münster Mitte, ob sie dem Bürgerbegehren entspricht und sie ihren Beschluss aufhebt. In diesem Fall würden die Straßen ihre Namen behalten. Bliebe die Bezirksvertretung bei der Entscheidung, die Straßen umzubenennen, käme es zu einem Bürgerentscheid.
Alle Wahlberechtigten des Bezirks Münster Mitte könnten dann mit »Ja« oder »Nein« über das Anliegen des Bürgerbegehrens abstimmen. Für einen erfolgreichen Bürgerentscheid müsste sich die Mehrheit der gültigen Stimmen für den Erhalt der Straßennamen aussprechen. Zusätzlich gibt es eine Mindesthürde, das sogenannte Quorum: Mehr als 10 Prozent der Bevölkerung im Bezirk Münster Mitte – das entspräche 10.712 Personen – müsste für den Erhalt der Straßennamen stimmen.
Hintergrund zu Straßenumbenennungen
Dem gesamten Prozess vorausgegangen war 2020 ein Antrag der Bezirksvertretung Münster Mitte an die Verwaltung, Straßennamen, die in den Jahren 1933 bis 1945 entstanden sind, auf ihre Nähe zur Ideologie der Nationalsozialisten zu überprüfen. Im September 2024 beschloss der Rat einheitliche, transparente Leitlinien für Ehrungen im öffentlichen Raum.
Ihnen zufolge soll über Straßenumbenennungen möglichst parteiübergreifend entschieden werden. Auch für die Bürgerinformation und Bürgerbeteiligung hat der Rat einen einheitlichen Rahmen geschaffen. Weitere Informationen zu Straßennamen in Münster gibt es online …
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