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Gütersloh: Erschließungsbeiträge an der Fritz Blank Straße – Stadtverwaltung sieht rechtliche Vorgaben verletzt
#Gütersloh, 4. November 2025
Die Stadtverwaltung Gütersloh hat einen Beschluss des Ausschusses für Planen, Bauen und Immobilien (APBI) beanstandet. Hintergrund ist die Diskussion um die #Erschließungsbeiträge in der #Fritz #Blank #Straße und den angrenzenden Nebenstraßen. Nach Auffassung der Stadt verstößt der jüngst getroffene Beschluss gegen geltendes #Recht. Noch in der Ausschusssitzung vom 30. Oktober 2025 war darauf hingewiesen worden, nun ist der Vorsitzende des Ausschusses formell darüber in Kenntnis gesetzt worden. Fraglich ist, weshalb die Sache vom Ausschuss behandelt wurde, wenn es vermeintlich nur eine rechtlich zulässige Beschlussmöglichkeit gab.
In der Sitzung ging es darum, wie die Kosten für den #Straßenausbau in dem Baugebiet verteilt werden sollen. Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, die Fritz Blank Straße und mehrere Nebenstraßen als gemeinsame Einheit abzurechnen. Das würde dazu führen, dass die Beiträge für die Anwohner gerechter verteilt werden – und vor allem diejenigen in der Fritz Blank Straße deutlich entlastet würden.
Ein unabhängiger #Gutachter hatte bestätigt, dass diese gemeinsame Abrechnung rechtlich vorgeschrieben ist. Das höchste #Verwaltungsgericht in #Deutschland hat entschieden, dass Kommunen in solchen Fällen so vorgehen müssen, wenn sonst einzelne Straßenbewohner deutlich stärker belastet würden.
Trotzdem lehnte der Ausschuss den Vorschlag der Verwaltung mit Stimmengleichheit ab. Da die Stadt rechtlich verpflichtet ist, das geltende Recht einzuhalten, musste dieser Beschluss nun beanstandet werden.
Durch die Beanstandung wird der Beschluss zunächst gestoppt. Der Ausschuss für #Planen, #Bauen und #Immobilien muss das Thema erneut beraten und über die #Erschließungsbeiträge entscheiden. Noch steht kein Termin fest, aller Voraussicht nach wird der nächste #APBI aber im Januar 2026 tagen. Sollte der Ausschuss bei seiner Haltung bleiben, muss abschließend der Rat der Stadt Gütersloh darüber befinden.
Hintergrund
Rein politisch kann ein Ausschuss wie der für Planen, Bauen und Immobilien über viele Themen beraten und Beschlüsse fassen. Doch sobald ein Beschluss gegen geltendes Recht verstößt, ist die Stadtverwaltung verpflichtet, ihn zu beanstanden – also zu stoppen. Diese Pflicht ergibt sich aus der #Gemeindeordnung #NRW (Paragraph 54). Der #Bürgermeister muss in so einem Fall die sofortige Ausführung untersagen.
Im konkreten Fall geht es um die Erschließungsbeiträge in der Fritz Blank Straße. Nach dem Baugesetzbuch (Paragraphen 127 fortfolgend Baugesetzbuch) und der ständigen #Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts müssen mehrere Straßen gemeinsam abgerechnet werden, wenn sie ein zusammenhängendes Baugebiet bilden. So soll verhindert werden, dass einzelne Anwohner deutlich stärker belastet werden als andere.
Die Stadtverwaltung sieht sich daher rechtlich verpflichtet, die Fritz Blank Straße und die angrenzenden Nebenstraßen als Einheit zu behandeln. Der Ausschuss wollte diesen Weg jedoch nicht mitgehen. Weil das gegen die bestehenden gesetzlichen Vorgaben verstoßen würde, hat die Verwaltung den Beschluss beanstandet.
Der Ausschuss muss das Thema nun erneut beraten. Sollte er seine Haltung beibehalten, geht die Angelegenheit weiter an den Rat der Stadt – dieser kann zwar politisch Stellung beziehen, rechtlich ändern kann er die Lage aber nicht.
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