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Vorgang zur Anzeigenvergabe durch die Stadtwerke Gütersloh: Weiterleitung an die Staatskanzlei NRW
#Gütersloh, 23. Oktober 2025
In eigener Sache und zwecks Dokumentation: Da auf den am 22. August 2025 an die #Stadtwerke #Gütersloh GmbH gerichteten Vergleichsantrag bislang keine Reaktion erfolgte – ebenso wenig auf die Übersendung des Schreibens an die #Bezirksregierung #Detmold und die #Vergabekammer #NRW – habe ich den Vorgang nun der #Staatskanzlei des Landes #Nordrhein #Westfalen zur Prüfung vorgelegt.
Gegenstand ist der Verdacht einer diskriminierenden Vergabepraxis bei der Zuteilung öffentlicher Anzeigenaufträge, die seit 2024 zu einer systematischen Benachteiligung meines Mediums führt.
Ich habe die Staatskanzlei gebeten zu prüfen, ob das Vorgehen der Stadtwerke Gütersloh mit den vergaberechtlichen, presserechtlichen und gleichbehandlungsrechtlichen Pflichten öffentlicher Unternehmen vereinbar ist.
Der Schritt erfolgt in Transparenz und Eigenverantwortung, um eine rechtstaatliche Klärung sicherzustellen.
Ich betone ausdrücklich, dass ich nach wie vor an einer konstruktiven Lösung interessiert bin – nicht an Konfrontation, sondern an Gleichbehandlung und Fairness.
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