Für die Suche nach Inhalten geben Sie »Content:« vor den Suchbegriffen ein, für die Suche nach Orten geben Sie »Orte:« oder »Ort:« vor den Suchbegriffen ein. Wenn Sie nichts eingeben, wird in beiden Bereichen gesucht.

 

 

Verwaltungsgericht Minden: Sperrung der Ortsdurchfahrt in Halle (Westfalen) für den Schwerlastverkehr aufgehobenZoom Button

Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Verwaltungsgericht Minden: Sperrung der Ortsdurchfahrt in Halle (Westfalen) für den Schwerlastverkehr aufgehoben

Verwaltungsgericht Minden: Sperrung der Ortsdurchfahrt in Halle (Westfalen) für den Schwerlastverkehr aufgehoben

#Minden, 6. Oktober 2025

Auf die mündliche Verhandlung vom 10. September 2025 hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts #Minden der #Klage eines #Logistikunternehmens aus #Borgholzhausen stattgegeben, das sich gegen die angeordneten Durchfahrtsverbote für Lkws über 7,5 Tonnen gewandt hatte. Die aufgrund der #Sperrung erforderliche #Umleitung erhöhe die Fahrtzeiten, wodurch ein finanzieller #Mehraufwand entstehe; dies führe zu einer existenziellen Bedrohung, so das klagende Unternehmen. Die Sperrung war im Jahr 2014 von dem Kreis Gütersloh auf Grundlage des Luftreinhalteplans »Stadt Halle (Westfalen)« angeordnet worden.

Den Luftreinhalteplan hatte die Bezirksregierung Detmold im Jahr 2013 aufgestellt, nachdem zuvor durchgeführte Messungen Überschreitungen der gesetzlichen Grenzwerte für #Stickstoffdioxid ergeben hatten und als Hauptverursacher für die Stickstoffdioxidbelastung der Schwerlastverkehr ermittelt worden war. Der Luftreinhalteplan sah als Maßnahmen die Sperrung der #Ortsdurchfahrt in #Halle (#Westfalen) für Lkws über 7,5 Tonnen und deren weiträumige Umfahrung, den Lückenschluss der A 33 zwischen Halle (Westfalen) und Borgholzhausen, den Bau einer sogenannten »Entlastungsstraße« sowie den Ausbau der A 33 Anschlussstelle »#Schnatweg« vor.

Im Oktober 2014 sind die »Entlastungstraße« und die A 33 Anschlussstelle »Schnatweg« für den Verkehr freigegeben worden. Im Jahr 2019 ist der Lückenschluss der A 33 zwischen Halle (Westfalen) und Borgholzhausen erfolgt. Zur Begründung ihrer Entscheidung führte die 2. Kammer im Wesentlichen aus: Das angefochtene Durchfahrtsverbot könne im maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung nicht (mehr) auf den Luftreinhalteplan »Stadt Halle/Westfalen« gestützt werden. Die verkehrlichen Rahmenbedingungen, unter denen der Luftreinhaltplan aufgestellt worden sei, hätten sich durch den Lückenschluss der A 33 und die Fertigstellung der »Entlastungstraße« offenkundig so gravierend verändert, dass eine Aktualisierung der Prognose erforderlich sei. 

Die Prognose im Luftreinhalteplan zur Belastungsentwicklung basiere maßgeblich auf der Annahme, dass der Umfang des Schwerlastverkehrs auf der Langen Straße in Halle (Westfalen) fast unverändert bleibe. Diese Annahme sei mittlerweile überholt. Denn bei realitätsnaher Betrachtung könne man davon ausgehen, dass zumindest der überregionale Schwerlastverkehr auch bei ersatzloser Aufhebung der Sperrung der Ortsdurchfahrt weiterhin zu erheblichen Teilen über die attraktivere A 33 abgewickelt würde. Es sei ferner zu berücksichtigen, dass (spätestens) durch den Lückenschluss der A 33 auch ein erheblicher Teil des sonstigen Kraftfahrzeugverkehrs, der immerhin einen Anteil von rund 30 Prozent an den Stickstoffdioxid Emissionen habe, aus der Innenstadt von Halle (Westfalen) verlagert worden sein dürfte. Erforderlich sei daher eine erneute Prognose durch die Bezirksregierung Detmold auf der Basis realistischer Annahmen über die voraussichtliche Verkehrsbelastung. 

Die Kammer hat sich damit nicht zur Rechtmäßigkeit des Luftreinhalteplans im Zeitpunkt seiner Aufstellung verhalten. Die Kammer hat die Berufung gegen das Urteil zugelassen, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land #Nordrhein #Westfalen in Münster entscheidet. (Urteil vom 10. September 2025, Aktenzeichen 2 K 334/14 , nicht rechtskräftig). Mehr

Content bei Gütsel Online …

 
Gütsel
Termine und Events

Veranstaltungen
nicht nur in Gütersloh und Umgebung

November 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
30
Dezember 2025
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
28293031
Februar 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
September 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
27282930
November 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930
Dezember 2026
So Mo Di Mi Do Fr Sa
12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031
Februar 2027
So Mo Di Mi Do Fr Sa
123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
28
Mai 2027
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
3031
Juni 2027
So Mo Di Mi Do Fr Sa
12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
27282930
September 2027
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234
567891011
12131415161718
19202122232425
2627282930
Dezember 2030
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
293031
November 2042
So Mo Di Mi Do Fr Sa
1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
30