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Hausnotruf und Pflegekasse: Welche Kosten werden übernommen?

Hausnotruf und Pflegekasse: Welche Kosten werden übernommen?

Ein sicherer Alltag zu Hause – mit staatlicher Unterstützung

Viele Senioren möchten so lange wie möglich in den eigenen 4 Wänden leben. Doch mit zunehmendem Alter steigt auch das Risiko von Stürzen, Kreislaufproblemen oder anderen medizinischen Notfällen. In solchen Momenten kann ein Hausnotruf Leben retten. Per Knopfdruck lässt sich Hilfe rufen – rund um die Uhr. Doch welche Kosten übernimmt eigentlich die #Pflegekasse? Und unter welchen Voraussetzungen haben Betroffene Anspruch auf finanzielle Unterstützung?

Was ist ein Hausnotruf?

Ein Hausnotrufsystem besteht in der Regel aus 2 Komponenten: einer Basisstation mit Lautsprecher und Mikrofonfunktion sowie einem mobilen Sender in Form eines Armbands oder Anhängers. Gerät ein Mensch in eine Notsituation, kann er durch einen einfachen Knopfdruck eine Verbindung zur Notrufzentrale herstellen. Dort sitzen geschulte Mitarbeiter, die sofort Hilfe organisieren – sei es ein Angehöriger, ein ambulanter #Pflegedienst oder der #Rettungsdienst.

Ein Hausnotrufsystem bietet damit nicht nur Sicherheit für die betroffene Person, sondern auch ein beruhigendes Gefühl für Angehörige.

Übernahme durch die Pflegekasse: Voraussetzungen

Ein Hausnotrufsystem gilt in Deutschland als sogenanntes »technisches Pflegehilfsmittel«. Das bedeutet: Wer pflegebedürftig ist und bestimmte Voraussetzungen erfüllt, hat Anspruch auf eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse.

Die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick:

  • Anerkannter Pflegegrad: In der Regel ist mindestens Pflegegrad 1 erforderlich.

  • Alleinlebend oder allein gelassen: Die betroffene Person lebt allein oder ist regelmäßig über längere Zeiträume allein zu Hause.

  • Pflegebedingte Notwendigkeit: Die Person ist aufgrund ihres Gesundheitszustands erhöhten Risiken wie Stürzen oder Kreislaufproblemen ausgesetzt.

  • Anbieter ist zugelassen: Das gewählte Hausnotrufsystem muss von der Pflegekasse anerkannt sein. Die meisten etablierten Anbieter erfüllen diese Voraussetzung.

Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse?

Die Pflegekasse übernimmt derzeit einen monatlichen Pauschalbetrag in Höhe von 25,50 Euro (Stand 2025). Dieser Betrag deckt in vielen Fällen die kompletten Kosten eines Basistarifs ab – etwa bei gemeinnützigen Trägern wie dem Deutschen Roten Kreuz oder der Johanniter Unfall Hilfe.

Was wird meist übernommen:

  • Bereitstellung und Anschluss der Basisstation

  • Ein mobiler Notrufsender (zum Beispiel Armband)

  • 24/7 Notrufservice durch die Zentrale

  • Wartung und Instandhaltung

Was muss oft selbst gezahlt werden:

  • Erweiterte Zusatzfunktionen (zum Beispiel Sturzerkennung, Rauchmelderanbindung)

  • Schlüsselhinterlegung bei der Zentrale

  • Mobilfunk Optionen für unterwegs

  • Einmalige Anschlussgebühren (je nach Anbieter)

Es lohnt sich, verschiedene Anbieter zu vergleichen, und das sowohl hinsichtlich der Technik als auch der Serviceleistungen.

So beantragen Sie die Kostenübernahme

Der Antrag auf einen Hausnotruf ist relativ unkompliziert, insbesondere wenn Sie bereits einen anerkannten Pflegegrad haben. In vielen Fällen übernimmt der Anbieter sogar die Antragstellung für Sie.

Der Ablauf

  1. Anbieter wählen und ein unverbindliches Angebot einholen.

  2. Antrag bei der Pflegekasse stellen – entweder direkt oder über den Anbieter.

  3. Prüfung durch die Pflegekasse, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

  4. Bewilligung und Vertragsabschluss – im besten Fall entstehen für Sie keine Kosten.

  5. Installation und Einweisung durch den Anbieter vor Ort.

Tipp: Pflegeberatungsstellen, Pflegestützpunkte oder Ihr Hausarzt können bei der Antragstellung unterstützen oder den Bedarf begründen.

Förderung nur mit Pflegegrad – was tun ohne?

Personen ohne Pflegegrad müssen die Kosten für einen Hausnotruf in der Regel selbst tragen. Die monatlichen Beiträge liegen dann je nach Anbieter zwischen 20 und 40 Euro für den Basistarif. In besonderen Fällen übernehmen jedoch auch Sozialhilfeträger oder Stiftungen anteilig die Kosten – zum Beispiel bei nachgewiesener Bedürftigkeit.

Auch hier gilt: Frühzeitig informieren und beraten lassen lohnt sich.

Fazit: #Sicherheit, die bezahlbar ist

Ein Hausnotrufsystem kann im Notfall den Unterschied ausmachen. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen. Wer einen Pflegegrad hat und die Voraussetzungen erfüllt, bekommt die monatlichen Kosten in vielen Fällen komplett von der #Pflegekasse erstattet. Damit wird ein Stück mehr Sicherheit im Alltag für Senioren möglich – ohne finanzielle Hürden.

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