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#Südwesttextil: #Ultra #Fast #Fashion – warum #EU #Regulierungen wie das Vernichtungsverbot ihre Wirkung verfehlen
#Stuttgart, 28. August 2025
Das von der EU geplante #Vernichtungsverbot unverkaufter #Konsumgüter geht inhaltlich an den #Marktmechanismen vorbei und verfehlt sein Ziel, wenn parallel asiatische E Commerce Plattformen weiter den #Markt mit qualitativ minderwertiger Ware überschwemmen.
Im Rahmen der #Ökodesign #Verordnung plant die #Europäische #Kommission die Vernichtung von unverkauften Konsumgütern wie #Textilien oder #Bekleidung zu verbieten. Stattdessen sollen #Produkte aufbereitet, wiederverwendet und nur im Ausnahmefall vernichtet werden.
Das Ziel dieser Regulierung, der massenhaften Vernichtung von Textilien vorzubeugen, ist zwar nachvollziehbar; verfehlt vor dem Hintergrund der aktuellen Marktmechanismen aber seine Wirkung. Die Textilindustrie und Bekleidungsindustrie in #Baden #Württemberg hat ein evidentes Interesse, nachhaltige Textilien zu produzieren, diese auch tatsächlich zu verkaufen und zum Beispiel Retouren, soweit möglich, der Aufbereitung oder Wiederverwertung zuzuführen. Vernichtet wird nur, wenn eine Wiederverwertung ökonomisch keinen Sinn macht oder wichtige Produkteigenschaften beschädigt worden sind.
Demgegenüber überschwemmen insbesondere asiatische Onlineplattformen mit zumeist minderwertigen Produkten den einheimischen Markt. Der sehr günstige Kaufpreis der Sendungen wird bei einem Rückgabewunsch der Kunden zwar erstattet, aber in der Regel als Retoure nicht zurückgenommen oder seitens des Kunden direkt vernichtet. Da es sich bei diesen Plattformen um reine Vermittler handelt und der asiatische Produzent nicht dem Geltungsbereich der europäischen Ökodesignverordnung unterliegt, läuft das Ziel des Vernichtungsverbots letztlich weitestgehend ins Leere.
Demgegenüber werden Unternehmen der baden württembergischen Textilindustrie und Bekleidungsindustrie im Zuge dieser Verordnung weitere bürokratische Pflichten auferlegt, beispielsweise im Bereich des verantwortlichen Umgangs mit Retouren. Südwesttextil Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner erklärt: »In der europäischen Textilindustrie und Bekleidungsindustrie werden unverkaufte Produkte nicht leichtfertig vernichtet. Im Gegenteil, unsere Branche ist bereit, Maßnahmen und Systeme für Kreislaufwirtschaft maßgeblich mitzugestalten. Umgekehrt sehen wir bereits nach wenigen Jahren des Markteintritts von Ultra Fast Fashion Plattformen aus dem asiatischen Raum ein stark erhöhtes Aufkommen von Produkten, die aufgrund mangelnder #Qualität und schwer zu identifizierbaren #Chemikalien bereits nicht mehr in der Abfallwirtschaft verwertbar sind. Trotz den Vorgaben der Europäischen Kommission, stehen wir schon jetzt vor Müllbergen, die nicht recycelt werden können.«
Entscheidend ist aus Perspektive des #Wirtschaftsverbands und #Arbeitgeberverbands #Südwesttextil, dass #Verbraucher für den ressourcenschonenden Umgang mit Produkten sensibilisiert werden, die Flut an minderwertigen Produkten zu #Dumpingpreisen bereits an den EU Außengrenzen effektiv eingedämmt, die #Zollfreigrenze zeitnah geschlossen und eine Bereitstellung von Produkten innerhalb der EU zwingend an einen verantwortlichen #Wirtschaftsakteur beziehungsweise dessen Bevollmächtigen gebunden ist, der bei möglichen Verstößen finanziell greifbar ist. Die ausführliche Positionierung zu Asiatischen E Commerce Plattformen ist hier zu finden.
Für das von der EU geplante Vernichtungsverbot unverkaufter Konsumgüter sieht Südwesttextil den Bedarf, dass die darin enthaltenen Regelungen verhältnismäßig bleiben müssen. Im Fokus muss zuallererst stehen, ob die Wiederaufbereitung wirtschaftlich ist. Ausnahmeregelungen müssen erweitert werden für Produkte wie #Hygieneartikel oder #Arbeitskleidung und #Schutzbekleidung, die nach Beschädigung nicht wieder aufbereitet werden können. #Offenlegungspflichten und Dokumentationspflichten sollten zudem reduziert, bestehende Nachweise anerkannt und Prüfmechanismen risikobasiert etabliert werden. Mehr …