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»Correctiv«: 500 Milliarden Sondervermögen – in Kommunen kommt deutlich weniger Geld an, als erwartet
#Essen, #Berlin, 27. August 2025
Die Städte und Gemeinden bundesweit werden mit dem Geld aus dem »#Sondervermögen #Infrastruktur und #Klimaneutralität« nur wenige zusätzliche Investitionen in #Schulen, #Straßen oder #Brücken bezahlen können. Dies zeigen Recherchen der »Correctiv« Tagespublikation »Spotlight«.
Eine Abfrage bei den 16 Bundesländern ergab: Die meisten Landesregierungen wollen sich bislang nicht darauf festlegen, welchen Anteil am Geld, das sie in den kommenden Wochen zur Verfügung gestellt bekommen, sie an die Kommunen weiterleiten werden. Es geht hierbei um jene 100 #Milliarden #Euro aus dem Sondervermögen, das die Länder laut »Länder und Kommunal #Infrastrukturfinanzierungsgesetz« erhalten sollen.
Dem #Gesetz muss der #Bundesrat noch zustimmen. Dies wird voraussichtlich Mitte Oktober 2025 der Fall sein. In der ursprünglichen Fassung des Gesetzes (»Referentenentwurf«) war noch vorgesehen, den Ländern verbindlich vorzuschreiben, 60 Prozent von den 100 Milliarden Euro an die Kommunen weiterzugeben. Diese Formulierung ist nun aus der endgültigen Fassung verschwunden.
Der Deutsche #Städtebund und #Gemeindebund kritisierte das Vorgehen der Länder: Bereits 60 Prozent wären deutlich zu wenig gewesen, sagte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtebundes und Gemeindebundes (#DSTGB), Uwe Zimmermann.
»In den Flächenländern – also den Bundesländern außer #Berlin, #Hamburg und #Bremen – müssen 80 Prozent der Öffentlichen #Investitionen in die Infrastruktur von den #Kommunen gestemmt werden.« Das nun absehbar zu verteilende Geld sei gerade mal »ein Pflaster, um Wunden notdürftig zu verschließen«. Es werde nicht einmal ausreichen, um pro Stadt eine neue Schule zu bauen.
»#Correctiv« Informationen zufolge hat insbesondere die Landesregierung #Nordrhein #Westfalens darauf hingewirkt, den verbindlichen Anteil aus dem Gesetz zu streichen. Die #NRW #Staatskanzlei bestätigte dies auf Anfrage. »Eine starre Vorgabe des Bundes zur Mittelverteilung hätte eine unzulässige Einmischung in die Zuständigkeit von Ländern und Kommunen bedeutet«, schreibt eine Sprecherin.
Vor allem in #NRW befürchten die Verantwortlichen in den Städten und Gemeinden, am Sondervermögen deutlich weniger beteiligt zu werden als zunächst erhofft. Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) soll in Verhandlungsgesprächen mit Kommunalvertretern durchblicken lassen haben, den Kommunen lediglich 50 Prozent des Geldes weiterzugeben. Die Staatskanzlei kommentierte dies auf Anfrage nicht. Mehr …
Über»Correctiv«
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