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#Organspende in Deutschland – warum der #Hirntod die entscheidende Grenze ist
#Gütersloh, 23. August 2025
#Organspenden retten #Leben. Doch in Deutschland bleibt die Zahl der verfügbaren Spenderorgane seit Jahren deutlich hinter dem Bedarf zurück. Ein zentraler Grund: Organspenden sind nur möglich, wenn der #Spender nach klar definierten Kriterien für »hirntot« erklärt wird. Genau dieser Schritt wird von #Ärzten jedoch vergleichsweise selten vollzogen.
#Hirntod als Voraussetzung
Das #Transplantationsgesetz schreibt vor: Eine Organentnahme darf nur erfolgen, wenn der Hirntod zweifelsfrei festgestellt wurde. Hirntod bedeutet den vollständigen, irreversiblen Ausfall aller Hirnfunktionen – auch des Hirnstamms. Der Mensch gilt damit nach geltendem Recht und medizinischem Konsens als tot, auch wenn Herz und Kreislauf noch künstlich aufrechterhalten werden können.
Für die Feststellung gibt es strenge Regeln: 2 voneinander unabhängige Fachärzte müssen die #Diagnose stellen. Sie dürfen nicht in das spätere Transplantationsverfahren eingebunden sein.
Warum Hirntod #Diagnosen selten sind
In Deutschland sterben jedes Jahr über 9000 Patientinnen und Patienten, während sie auf ein Spenderorgan warten. Doch die Zahl der tatsächlichen Organspenden liegt weit darunter. Das liegt nicht nur an fehlenden Spenderausweisen oder Einverständniserklärungen, sondern auch daran, dass Hirntod Situationen selten sind.
Hirntod tritt fast ausschließlich nach schweren Hirnverletzungen auf – etwa durch #Schlaganfälle, #Hirnblutungen oder #Unfälle. In den meisten Fällen versterben Patienten jedoch an anderen Ursachen, bei denen eine Organspende rechtlich und medizinisch ausgeschlossen ist.
Hinzu kommt, dass die Hirntoddiagnostik in vielen Kliniken nicht routinemäßig durchgeführt wird. Gründe dafür sind unter anderem …
Debatte über Reformen
Seit Jahren diskutieren Politik und Fachgesellschaften über Wege, die Organspende in Deutschland zu stärken. Vorschläge reichen von besserer Aufklärung bis hin zur umstrittenen Widerspruchslösung – dabei wäre jeder automatisch Spender, sofern er nicht ausdrücklich widerspricht.
Unabhängig von solchen Modellen bleibt die medizinische Realität: Organe können nur entnommen werden, wenn ein Hirntod festgestellt wird. Solange dieser Befund in der Praxis selten gestellt wird, bleibt die Zahl der Organspenden begrenzt – und die Wartelisten lang.
Die Organspende in Deutschland hängt nicht allein am Willen der Bevölkerung, sondern an klaren medizinischen Voraussetzungen. Der Hirntod ist die entscheidende Grenze. Dass er in der klinischen Praxis nur selten diagnostiziert wird, ist einer der Hauptgründe für die geringe Zahl an Spenderorganen – und ein Problem, das sich nicht allein durch mehr Spenderausweise lösen lässt.
Es herrscht derweil bei vielen Zeitgenossen der Irrglaube, alle Toten könnten als Organspender dienen. Das ist nicht der Fall. Doch wer beispielsweise an Herzversagen stirbt, kommt für eine Organspende nicht infrage.