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Was der kommunale #Wärmeplan für #Haushalte bedeutet – #Verbraucherzentrale berät zu #Fernwärme Fragen
#Hannover, 14. August 2025
Hannover hat als erste Stadt in #Niedersachsen einen kommunalen Wärmeplan vorgelegt. Die Fernwärmeversorgung soll massiv ausgebaut werden. Doch verbraucherfreundlich ist der Fernwärmemarkt bisher nicht. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen kritisiert mangelnde Transparenz bei der Preisgestaltung und warnt vor überzogenen Kosten. Die Energierechtsberatung hilft bei Fragen und Unsicherheiten.
»Hannover ist eine der ersten Städte mit einem kommunalen Wärmeplan – das ist zwar grundsätzlich gut, denn es gibt den Verbrauchern Klarheit und Planungssicherheit«, sagt René Zietlow Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Der angestrebte Ausbau der Fernwärme berge jedoch auch Herausforderungen: »Bisher ist der Fernwärmemarkt wenig verbraucherfreundlich. Die Preisgestaltung ist intransparent und Kunden können den Anbieter nicht frei wählen. Somit sind sie auch überhöhten Preisen ungeschützt ausgesetzt.« Das müsse sich dringend ändern: »Eine Preisobergrenze muss sicherstellen, dass die Kosten für Fernwärme nicht höher sind als etwa für den Betrieb einer #Wärmepumpe.«
65 Prozent Regel für neue Heizungen
Mit dem Inkrafttreten des kommunalen Wärmeplans zum 1. Juli 2025 greift die im Gebäudeenergiegesetz (GEG) definierte 65 Prozent Regel, nach der neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, auch für Bestandsbauten. »Wer beim Heizen bisher auf #Öl oder #Gas setzt, wird demnach mittelfristig umdenken müssen«, erklärt Energierechtsexperte Zietlow Zahl. »Zwar muss niemand seine #Ölheizung oder #Gasheizung stilllegen. Selbst eine defekte #Heizung kann noch repariert werden. Aber eine neue Heizung muss ab sofort die #GEG Vorgaben erfüllen.«
Kostenlose Energierechtsberatung
Damit sei es nur eine Frage der Zeit, dass immer mehr Haushalte den Umstieg auf Fernwärme angehen, meint Zietlow Zahl. »Viele fragen sich jetzt: Wird auch mein Haus an das Fernwärmenetz angeschlossen und wenn ja, wann? Was ändert sich für mich, und welche Kosten kommen auf mich zu? Wer unsicher ist, kann sich bei uns kostenlos Rat holen.«
Die Energierechtsberatung der Verbraucherzentrale Niedersachsen bietet kompetente Hilfe bei rechtlichen Fragen rund um Fernwärmeverträge. Dies umfasst insbesondere die Beratung zu Vertragsprüfungen, die Preisregelungen und Abrechnungen der Fernwärmeversorger. Termine sind online oder telefonisch unter +49511911960 buchbar.
Online Vortrag mit Experten
Unter dem Titel »Fernwärme – die klimaschonende Alternative?« erklären die Energierechtsexperten René Zietlow Zahl und Bernd Rosenthal in einem kostenlosen #Online #Vortrag die Vorteile und Nachteile der Fernwärme. Die Veranstaltung findet am 1. September 2025 von 17.30 bis 18-40 Uhr statt. Weitere Informationen und Anmeldungen …