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Was kostet der #Rückkauf der #Stadtwerke #Gütersloh – und warum schweigt die Stadt?
#Gütersloh, 25. Juli 2025
Am 21. Juli 2025 stellte das Magazin »#Gütsel« eine Presseanfrage an die Stadt Gütersloh. Anlass war der Rückkauf der Stadtwerke Gütersloh durch die kommunale #Beteiligungsgesellschaft #GBG – eine Entscheidung von erheblicher Tragweite, finanziell wie politisch.
Die Fragen waren einfach, klar und im öffentlichen Interesse
Die Antwort der Stadt: ein rhetorischer Nebel. Man spreche von »mehr kommunalen Gestaltungsmöglichkeiten im Sinne der Bürger« und verweist auf die interne Zusammensetzung von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung. Der Kaufpreis? Vertraulich. Weitere Angaben? Nicht vorgesehen. Auf eine 2. Nachfrage vom 23. Juli 2025 reagierte die Stadt praktisch wortgleich – mit dem Hinweis, alle Informationen seien in einer »öffentlich zugänglichen Beschlussvorlage« zu finden.
Ein Blick in diese Vorlage mit der Nummer 162/2025 zeigt jedoch: Der konkrete Kaufpreis fehlt. Auch zur Kontrolle der GBG, einer hundertprozentigen Tochter der Stadt, erfährt man nichts Substanzielles. Die interessierte Öffentlichkeit soll sich offenbar mit Floskeln zufriedengeben.
Ein rechtlich zweifelhafter Umgang mit der #Presse
Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Nach dem #Landespressegesetz #NRW (Paragraph 4) ist die Stadt zur Auskunft gegenüber Medien verpflichtet – Ausnahmen müssen im Einzelfall begründet sein. Pauschale Vertraulichkeit reicht nicht. Auch das #Informationsfreiheitsgesetz #NRW gibt Journalisten und Bürgern das Recht auf Zugang zu Informationen, insbesondere wenn es um den Einsatz Öffentlicher Mittel geht.
Der #Rückkauf der Stadtwerke ist kein privates Geschäft, sondern eine Entscheidung im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge – und damit von grundsätzlichem Interesse. Wenn der Preis geheim bleibt, bleibt die demokratische Kontrolle auf der Strecke.
Keine Antwort ist auch eine Antwort
Mit der wiederholten Auskunftsverweigerung dokumentiert die Stadt Gütersloh einen bedenklichen Umgang mit #Transparenz und #Pressefreiheit. Es entsteht der Eindruck, dass die Verwaltung ein öffentliches Thema zum Geschäftsgeheimnis erklärt – und damit ihre eigene Kontrollierbarkeit untergräbt. Wir werden in dieser Sache weiter berichten. Und – sofern erforderlich – die zuständigen Landesbehörden über den Vorgang informieren.
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