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Güths Mariechen, Prototyp der Gütersloher Marktfrauen. Foto: Christian Schröter, Creative Commons BY SA, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

Weißbuch der Provinzkommunikation, Folge 18: Datenschutz als Tarnkappe

Weißbuch der Provinzkommunikation, Folge 18: Datenschutz als Tarnkappe

#Gütersloh, 22. Juli 2025

Es beginnt mit einer einfachen journalistischen Anfrage an das #Ordnungsamt #Gütersloh – zuständig für den #Wochenmarkt – mit der Bitte um eine Liste der aktuellen Marktbeschicker.

Was folgt, ist ein kleines Lehrstück der kommunalen Kommunikation. Die Antwort des Ordnungsamtes kommt prompt – nicht etwa mit der gewünschten Liste, sondern mit dem Verweis, dass man aus »Datenschutzgründen« diese Auskunft leider nicht erteilen könne. Man bitte zudem darum, sich künftig bitte an die #Pressestelle zu wenden.

Also: Weiterleitung an die Pressestelle. Neue Anfrage, gleicher Wortlaut. Die Antwort: Aus Datenschutzgründen könne man diese Auskunft leider nicht erteilen.

Damit ist der Kreis geschlossen. 2 Behörden, 1 Vorwand, 0 Information.

Das ist aus gleich mehreren Gründen bemerkenswert – und dokumentiert beispielhaft, wie #Datenschutz in der #Provinzkommunikation zur Tarnkappe gegen Transparenz umfunktioniert wird. Öffentlichkeit? Nur theoretisch.

Was bei der Ablehnung völlig ignoriert wird

#Marktbeschicker sind #Gewerbetreibende im Öffentlichen Raum. Sie verkaufen ihre Waren auf einem öffentlichen Platz, betreiben dort einen Verkaufsstand und sind gesetzlich verpflichtet, Name, Firma und ladungsfähige Anschrift gut sichtbar auszuhängen (§ 15 GewO, Landesmarktverordnungen).

Das bedeutet: Die angefragten Daten sind öffentlich einsehbar – für jede Passantin, jeden Touristen, jeden Konkurrenten. Die Stadt verweigert also die Herausgabe von Informationen, die vor Ort ohnehin offenliegen – nur eben nicht zentral und dokumentiert. Und genau das scheint das Problem zu sein.

Der Trick: Datenschutz als Ausrede

Der Begriff »Datenschutz« wird in diesem Fall nicht als Schutzrecht verstanden, sondern als vermeintlich unangreifbare Begründungsfloskel. Wer »Datenschutz« sagt, hofft, keine Nachfragen mehr beantworten zu müssen. Dass der Schutz personenbezogener Daten hier weder einschlägig noch rechtlich haltbar ist, interessiert offenbar nicht.

Denn: Es handelt sich um betriebsbezogene Angaben von Gewerbetreibenden im öffentlichen Raum, nicht um private Adressdaten. Und: Der Zweck der Anfrage war nicht kommerziell, sondern journalistisch begründet – auch das ist durch das Landespressegesetz NRW gedeckt (§ 4 LPG NRW).

Die eigentliche Funktion der Ablehnung

Was hier sichtbar wird, ist keine datenschutzrechtliche Einzelfallabwägung, sondern ein struktureller Reflex der Verwaltung: Wenn jemand um Auskunft bittet – besonders, wenn es ein unabhängiges Medium ist – wird im Zweifel nichts herausgegeben, selbst wenn die Informationen eigentlich öffentlich sind. Das ist kein Versehen. Es ist ein Muster.

Diagnose: Provinzkommunikation

In der kommunalen Praxis wird #Datenschutz zunehmend zum Abwehrmechanismus gegen #Öffentlichkeit. Er dient als Tarnkappe, hinter der #Informationsverweigerung, #Intransparenz und #Kontrollvermeidung verschwinden. Die Pressefreiheit bleibt dabei auf der Strecke – und mit ihr das Selbstverständnis demokratischer Verwaltung. Die Information ist öffentlich – aber nur, solange niemand sie konkret haben will. #Weißbuch der Provinzkommunikation – Folge 18: Dokumentiert. Passiert. Wiederholt sich.

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