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Symbolbild: Mikhail Nilov, Informationen zu Creative Commons (CC) Lizenzen, für Pressemeldungen ist der Herausgeber verantwortlich, die Quelle ist der Herausgeber

»Der hat doch einen Knall« – über Kommunikationsklima, Gemeinwohl und Grenzen

»Der hat doch einen Knall« – über Kommunikationsklima, Gemeinwohl und Grenzen

#Gütersloh, 8. Juli 2025

Es war eine E Mail, die offenbar eigentlich nicht an mich gerichtet war. Und doch war sie sehr deutlich: »Der hat doch einen Knall.« Gesendet aus dem Umfeld der #Bürgerstiftung #Gütersloh. Kurz darauf eine E Mail mit dem Hinweis, die Nachricht sei »versehentlich« verschickt worden – man habe, versucht anzurufen (offenbar mit unterdrückter Nummer – solche Anrufe nehme ich grundsätzlich nicht an). Dann hieß es,  man nehme den Wunsch, keine Pressemitteilungen mehr zu erhalten, »zur Kenntnis«.

Kein Rückruf. Keine Nachfrage. Kein Versuch, das Gespräch zu suchen. Stattdessen ein klarer Rückzug auf eine Position der institutionellen Abwehr.

Ich hatte diesen Schritt gewählt, weil ich mich zunehmend daran störte, was und wie die Stiftung kommuniziert – und was sie fördert und was nicht. Vieles davon empfinde ich als wenig substanziell, dafür aber bestens vernetzt. Ich wollte mich nicht weiter ärgern – und bat darum, von weiteren Mitteilungen abzusehen. Ein legitimer Schritt, sachlich formuliert.

Die Reaktion spricht für sich. Und sie zeigt ein Muster, das sich schon vorher abzeichnete.

Ich hatte vor geraumer Zeit ein innovatives, gemeinnütziges Projekt vorgeschlagen – ein Kulturvorhaben mit starker lokaler und medialer Relevanz. Es ging explizit nicht um Geld, sondern um ideelle Unterstützung und öffentliches Signal. Die Rückmeldung war ernüchternd: Man erkenne nicht, »was das soll« und »was das der Stadt bringen solle«. Keine Rückfrage, kein Gespräch, keine Offenheit.

Der damalige Marketingchef der #Stadtwerke Gütersloh reagierte ganz anders: »Projekt begeistert – wir sind dabei.« Innerhalb von 5 Minuten. Der Kontrast spricht Bände.

Auch grundsätzlich bleibt festzuhalten: In 20 Jahren Engagement und Nähe zur Stiftung gab es keinen einzigen Auftrag, keine konstruktive Kooperation, kein Signal von Gleichwertigkeit. Andere, oft enger vernetzt, wurden bedacht. Man muss das nicht dramatisieren – aber man darf es benennen. Denn gerade eine gemeinnützige Stiftung steht in der Pflicht, nach außen offen, transparent und diskriminierungsfrei zu agieren.

Besonders irritierend ist für mich der Umgang mit dem eigenen Fehlverhalten. Eine Entschuldigung ist für mich kein Wort – sondern eine Tat. Wer sich ernsthaft entschuldigt, sucht das Gespräch, übernimmt Verantwortung, zeigt Haltung. All das ist hier nicht geschehen. Eine E Mail mit dem sinngemäßen Satz, man nehme es zur Kenntnis, ist keine Entschuldigung. Sie ist ein Rückzug auf formale Distanz – mehr nicht.

Auch anonyme Anrufe, wie sie in der Folge auftraten, nehme ich selbstverständlich nicht entgegen. Anonymität ist kein Weg zur Aufklärung. Und kein Zeichen von Integrität.

Strukturelle Fragen statt persönlicher Empörung

Worum geht es also? Nicht um einen Satz in einer E Mail. Sondern um eine strukturelle Frage: Wie gehen lokal verankerte Institutionen mit Menschen um, die unabhängig denken, eigene Ideen einbringen oder sich nicht dem Konsens beugen? Was passiert, wenn man nicht dazugehört – oder nicht dazugehören will?

Was bleibt, ist das Bild einer Stiftung, die auf Selbstbezüglichkeit setzt, auf stille Netzwerke, auf Abgrenzung statt Offenheit. Und einer Kommunikationskultur, in der Kritik schnell pathologisiert wird – statt als wertvoller Impuls ernst genommen zu werden.

Rechtlicher Kontext: Treu und Glauben – und der Anspruch an Gemeinnützigkeit

Nach Paragraph 242 BGB gilt im deutschen Zivilrecht der Grundsatz von Treu und Glauben. Er bedeutet, dass jede Rechtsausübung – gerade von Institutionen, die in irgendeiner Form mit dem Gemeinwohl befasst sind – an Maßstäben der #Redlichkeit, #Fairness und #Loyalität zu messen ist. Das betrifft nicht nur Verträge, sondern auch informelle Beziehungen und Erwartungshaltungen, die über Jahre gewachsen sind.

Gemeinnützige Stiftungen unterliegen zudem rechtlich der Verpflichtung, ihre Mittel ausschließlich für den satzungsgemäßen Zweck zu verwenden – und dabei den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz nicht faktisch zu unterlaufen. Förderverhalten muss nachvollziehbar, diskriminierungsfrei und dem Gemeinwohl verpflichtet sein. Willkür, Intransparenz oder systematische Bevorzugung von »Inner Circle« Akteuren widersprechen diesem Anspruch.

Darüber hinaus können sich auch informelle Ausschlüsse – etwa durch dauerhaftes Ignorieren qualifizierter Vorschläge – auf Dauer als strukturell problematisch erweisen, insbesondere wenn diese Praxis selektiv oder wiederholt auftritt.

Das alles ist kein Rechtsbruch im engeren Sinne. Aber es stellt die Frage: Wer kontrolliert eigentlich die Gemeinwohlorientierung derjenigen, die sie für sich reklamieren?

Keine Abrechnung – aber eine Grenze

Dieser Text ist keine Anklage. Aber er markiert eine Grenze. Ich bin nicht bereit, mir über Jahre hinweg Missachtung, Ignoranz und herablassende Kommunikation gefallen zu lassen – nur weil ich in einer Stadt lebe, die sich als offen, liberal und bürgerschaftlich engagiert versteht.

Wer über #Inklusion spricht, sollte #Ausgrenzung nicht dulden. Wer Bürgerengagement fordert, sollte Respekt gegenüber Kritik und Eigenständigkeit zeigen. Und wer über Gemeinwohl redet, sollte den Begriff nicht zur Hülle verkommen lassen.

Redaktioneller Hinweis

Dies ist ein persönlicher Erfahrungsbericht. Die #Redaktion hat die Angaben geprüft. Die beschriebenen #Äußerungen liegen #dokumentiert vor.

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