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Zu geringe Pegelstände Bezirksregierung Detmold untersagt Wasserentnahme aus Ems und Lippe und das Kanufahren im renaturierten Bereich bei Paderborn SandeZoom Button

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Zu geringe Pegelstände Bezirksregierung Detmold untersagt Wasserentnahme aus Ems und Lippe und das Kanufahren im renaturierten Bereich bei Paderborn Sande

Zu geringe Pegelstände Bezirksregierung Detmold untersagt Wasserentnahme aus Ems und Lippe und das Kanufahren im renaturierten Bereich bei Paderborn Sande

#Detmold, 19. Mai 2025

Um #Tiere und #Pflanzen zu schützen, untersagt die #Bezirksregierung #Detmold, aus den Flüssen #Ems und #Lippe in den Kreisen #Gütersloh und #Paderborn Wasser zu entnehmen. Das Verbot gilt ab Dienstag, den 20. Mai 2025, für mechanische oder elektrische Pump und Saugvorrichtungen sowie fahrbare Behältnisse. Das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen und das direkte Tränken von Vieh sind weiter erlaubt. Auf dem Abschnitt der renaturierten Lippe unterhalb des Lippesees ist das Fahren mit Kanus, Kajaks und Wasserfahrzeugen jeder Art aufgrund des geringen Wasserstandes vorübergehend nicht möglich.

Der Grund für die Regelung

Aufgrund geringer #Niederschlagsmengen in den vergangenen Wochen und Monaten fließt in vielen Flüssen und Bächen sehr wenig #Wasser. Die Wasserstände liegen derzeit auf dem Niveau, das sonst erst im Spätsommer erreicht wird, die Lebensräume für #Fische, #Kleinstlebewesen und #Pflanzen sind dadurch eingeschränkt. Sollten länger anhaltende Niederschläge weiterhin ausbleiben, haben die Gewässer keine Reserven für die kommenden Monate. Mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt ist eine sparsame Verwendung des Wassers geboten und sicherzustellen.

Zum Schutz des sensiblen Naturraums sowie seiner Pflanzen und Tiere wird das Befahren des Flussabschnitts der renaturierten #Lippe bei #Paderborn #Sande mit #Booten, #Kanus und #Kajaks vorübergehend untersagt. Aufgrund der geringen Wassertiefe in den Niedrigwasserfurten ist ein Befahren ohne Grundberührung zurzeit nicht möglich. Das Betreten des Areals ist gemäß der Naturschutzgebietssatzung ohnehin nicht erlaubt.

Zuwiderhandlungen gegen das Entnahmeverbot und Befahrungsverbot können mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Verfügung gilt bis zum 30. September 2025. Sie kann bei Bedarf jedoch geändert werden.

Auch bei kurzen und starken #Regenereignissen kann für die Gewässer keine Entwarnung gegeben werden. Zum einen können mit dem Starkregen #Laub und# Schlamm aus dem Gewässerumfeld oder aus Kanalisationen in die Bäche und Flüsse gelangen und so einen kurzfristigen Sauerstoffmangel herbeiführen. Zum anderen steigen die Wasserstände nur kurzzeitig an. Sobald die Wasserstände wieder dauerhaft erhöht sind, wird die Rücknahme der Allgemeinverfügung geprüft.

Hintergrund

Die Bezirksregierung ist als #Obere #Wasserbehörde zuständig für Gewässer der so genannten 1. und 2. Ordnung. In Ostwestfalen Lippe sind das die Flüsse Ems, Lippe und #Weser. Für alle anderen Gewässer sind die Unteren Wasserbehörden bei den Kreisen und der Stadt Bielefeld zuständig.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite der Bezirksregierung zu finden (Menü »Service«, »Bekanntmachungen/Amtsblätter«).

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