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Noyb – Abmahnung an Meta wegen KI Training in der EU. Europäische Verbandsklage als möglicher nächster Schritt
Wien, 14. Mai 2025
#Meta hat angekündigt, ab dem 27. Mai 2025 die persönlichen Daten von #Instagram und #Facebook Nutzern aus der #EU für das #KI Training zu verwenden. Anstatt die Betroffenen um ihre Einwilligung zu bitten, beruft sich Meta auf ein angebliches »berechtigtes Interesse«, einfach all diese persönlichen Daten abzuschöpfen. Die neue Verbandsklagen Richtlinie der EU ermöglicht es Qualifizierten Einrichtungen wie Noyb, EU weite Unterlassungsklagen zu erheben. In einem ersten Schritt hat #Noyb nun eine Unterlassungsaufforderung in Form eines Abmahnschreibens an Meta geschickt. Auch andere Verbraucherschutzgruppen werden aktiv. Sollten in weiterer Folge Unterlassungsklagen eingebracht und gewonnen werden, könnte Meta auch für den Schadenersatz gegenüber den Betroffenen haftbar sein. Dieser kann dann in einer separaten EU Sammelklage geltend gemacht werden – und könnte in die Milliarden gehen. Meta würde daher mit einem massiven Rechtsrisiko konfrontiert sein – und das nur, weil es auf ein »Opt out« statt auf ein »Opt in« System zurückgreift.
Pressemitteilung der VZ NRW zu ihrer einstweiligen Verfügung für Deutschland
Metas groteske Stellungnahme zur einstweiligen Verfügung der VZ NRW
Meta AI ist nicht #DSGVO konform. Um persönliche Daten zu verwenden, müssen Unternehmen eine von sechs Rechtsgrundlagen gemäß Artikel 6(1) DSGVO einhalten. Eine davon ist die Opt in Einwilligung. Das bedeutet, dass Nutzer eine »freiwillige, für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene« Zustimmung zur Verarbeitung ihrer Daten geben können – oder eben »nein« sagen oder schweigen können. Unternehmen können aber auch ein sogenanntes berechtigtes Interesse an der Verarbeitung persönlicher Daten geltend machen. Ein Dieb wird zum Beispiel nicht damit einverstanden sein, dass er von einer Überwachungskamera gefilmt wird. Eine Bank kann trotzdem ein berechtigtes Interesse an der Nutzung von Überwachungskameras haben. Anstatt den Nutzern eine Wahlmöglichkeit zwischen »Ja« und »Nein« zu geben, behauptet Meta, ein solches berechtigtes Interesse für das KI Training zu haben. Damit bleibt den Betroffenen nur noch das Widerspruchsrecht (Opt out) nach Artikel 21 DSGVO. Meta schränkt dieses (gesetzlich verankerte) Recht aber weiter ein. Laut Meta gilt es nur, wenn man bereits vor Beginn des Trainings widerspricht.
Meta wird wahrscheinlich auch nicht in der Lage sein, andere DSGVO Rechte einzuhalten (wie das Recht auf Vergessenwerden, das Recht auf Korrektur falscher Daten oder das Auskunftsrecht). Außerdem stellt Meta KI Modelle wie Llama als #Open #Source #Software zur Verfügung, die jeder herunterladen und nutzen kann. Das bedeutet, dass Meta ein Modell nach der Veröffentlichung kaum zurückrufen oder aktualisieren kann.
Max Schrems: »Der Europäische Gerichtshof hat bereits entschieden, dass Meta für personalisierte Werbung kein ‘berechtigtes Interesse’ geltend machen kann. Wie sollte Meta dann ein berechtigtes Interesse daran haben, alle Daten für das KI Training abzugreifen? Die Bewertung des berechtigten Interesses ist zwar immer eine Prüfung mehrerer Faktoren, aber diese scheinen für Meta allesamt in die falsche Richtung zu weisen. Meta sagt einfach, dass seine Profitinteressen über den Rechten der Nutzer stehen.«
Einfache Lösung: Betroffene um ihre Einwilligung bitten! Meta versucht das Bild zu zeichnen, dass die Einhaltung der DSGVO das Training von KI unmöglich machen würde (siehe die absurde Pressemitteilung für Deutschland). Dabei bietet die DSGVO eine simple Lösung: Meta müsste seine Nutzer lediglich um ihre Einwilligung bitten, um ihre persönlichen Daten für KI Training zu verwenden. In Anbetracht von Metas enormen Nutzerzahlen würde es schon ausreichen, wenn nur 10 Prozent der Betroffenen ihr OK geben, um EU Sprachen und Ähnliches zu lernen. Wenn Meta die Bedingungen für das Training (zum Beispiel #Anonymisierung) klar benennen würde, würden einige Menschen wahrscheinlich ihre Daten zur Verfügung stellen. Es ist jedoch völlig absurd, zu argumentieren, dass Meta dafür die persönlichen Daten aller Facebook und Instagram Nutzer der vergangenen 20 Jahre benötigt. Die meisten anderen KI Anbieter (wie »#OpenAI« oder das französische Unternehmen #Mistral) haben keinen Zugang zu Social Media Daten. Ihre KI Systeme sind jenem von Meta dennoch überlegen.
Max Schrems: »In diesem Streit geht es im Wesentlichen darum, ob man die Leute um ihre Zustimmung bitten oder ihre Daten einfach ohne diese nehmen darf. Meta fängt einen riesigen Kampf an, nur um ein Opt out anstelle eines Opt in Systems zu haben. Stattdessen beruft man sich auf ein angebliches ›berechtigtes Interesse‹, um die Daten einfach zu nehmen und versucht, einfach damit durchzukommen. Das ist weder legal noch notwendig. Metas absurde Behauptung, dass der Diebstahl der persönlichen Daten aller User für das KI Training notwendig sei, ist lächerlich. Andere KI Anbieter verwenden keine Daten aus den Social Media – und entwickeln bessere Modelle als Meta.«
Unterlassungsklage und mögliche Sammelklagen. Als Qualifizierte Einrichtung gemäß der EU Verbandsklagen Richtlinie kann Noyb eine Unterlassungsklage einreichen, um eine rechtswidrige Praxis von Unternehmen wie Meta zu stoppen. Sollte das zuständige Gericht eine Unterlassungsverfügung erlassen, müsste Meta nicht nur die Verarbeitung einstellen, sondern auch alle unrechtmäßig trainierten KI Systeme löschen. Wenn EU Daten mit Nicht EU Daten vermischt werden, müsste das gesamte KI System gelöscht werden. Eine Unterlassungserklärung würde auch die Verjährungsfrist für Schadenersatzforderungen stoppen. Das bedeutet: Mit jedem Tag, an dem Meta europäische Daten für KI Training nutzt, steigen die potenziellen Schadenersatzforderungen der Betroffenen. Die DSGVO erkennt auch immaterielle Schäden für Datenschutzverletzungen an, die oft hunderte oder sogar tausende Euro pro Nutzer ausmachen können.
Neben einer Unterlassungsklage kann jede Qualifizierte Einrichtung auch eine Verbandsklage (ähnlich zu einer US Sammelklage) einreichen, um solche Schäden für große Gruppen von Betroffenen geltend zu machen. Noyb und andere Qualifizierte Einrichtungen (siehe aktuelle Liste der EU) hätten Jahre Zeit, eine solche Klage einzureichen. Wenn der immaterielle Schaden nur 500 Euro pro Person betragen sollte, würde das für die rund 400 Million aktiven Meta Nutzer etwa 200 Milliarden Euro ausmachen.
Max Schrems: »Wir prüfen derzeit unsere Möglichkeiten zur Einreichung von Unterlassungsklagen. Es besteht aber auch die Option einer anschließenden Sammelklage auf immateriellen Schadenersatz. Wenn man an die mehr als 400 Millionen europäischen Meta Nutzer denkt, die alle einen Schadenersatz von mehreren Hundert Euro fordern könnten, kann man sich den Rest ausrechnen. Wir sind sehr überrascht, dass Meta dieses Risiko eingeht, nur um die Menschen nicht um ihre Einwilligung zu bitten.«
Unterlassungsklagen in anderen EU Staaten. Während die Reaktionen auf Metas eklatanten Verstoß gegen die DSGVO schnell aufeinanderfolgen, prüfen verschiedene Gruppen in der EU ihre Optionen für Rechtsstreitigkeiten. Die deutschen Verbraucherverbände (angeführt von der #Verbraucherzentrale #Nordrhein #Westfalen, »VZ NRW«) haben bereits ihre Absicht verkündet, eine gerichtliche Unterlassung gegen Meta erwirken zu wollen. Es ist außerdem zu erwarten, dass viele Einzelpersonen gegen Meta wegen der Verwendung ihrer Daten für das KI Training vorgehen werden.
Max Schrems: »Wir erwarten, dass die Nutzung von Social Media Daten für das KI Training eine Menge Rechtsstreitigkeiten in der gesamten EU auslösen wird. Schon allein die Bewältigung dieser Rechtsstreitigkeiten wird eine große Aufgabe für Meta sein.«
Die Datenschutzbehörden scheinen das Vorgehen nicht zu unterstützen.Eigentlich sollten die nationalen Datenschutzbehörden bei Nichteinhaltung der DSGVO eingreifen. Wir stellen jedoch fest, dass sie in einigen Mitgliedstaaten im Wesentlichen nur als Boten für Meta fungieren: Viele Datenschutzbehörden haben die Betroffenen lediglich »informiert«, dass sie Metas KI Training dringend widersprechen sollten. Damit wird die Verantwortung auf die Nutzer abgewälzt. Meta behauptet auch öffentlich, mit den Aufsichtsbehörden über die Verwendung von Social Media Daten für das KI Training »gesprochen« zu haben. Soweit Noyb informiert ist, haben sich die Behörden aber kaum zur Rechtmäßigkeit dieses Vorhabens geäußert. Meta scheint also einfach weiterzumachen – und damit ein weiteres großes Rechtsrisiko in der EU einzugehen.
Max Schrems: »Soweit wir gehört haben, hat Meta zwar mit den Behörden ›verhandelt‹, was aber zu keinem grünen Licht geführt hat. Meta scheint einfach weiterzumachen und die EU Datenschutzbehörden zu ignorieren. Die Behörden scheinen unterdessen zu schweigen – und den Nutzern zu raten, sich selbst zu schützen. Die Datenschutzbehörden verlieren immer mehr an Bedeutung und NGOs müssen vor Gericht klagen.«
Noyb, European Center for Digital Rights, mehr …
Goldschlagstraße 172/4/2
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