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Keine Erwähnung, kein Gespräch, kein Respekt: Warum wir das Verhalten der Kulturgemeinschaft Dreiecksplatz als diskriminierend und ungerecht bezeichnen
#Gütersloh, 11. Mai 2025
Seit 25 Jahren begleitet Gütsel Print und Online die #Kultur in #Gütersloh. Wir berichten, fördern und unterstützen die Kulturarbeit vor Ort. Über Jahre hinweg haben wir als Medienpartner den Verein unterstützt, haben Veranstaltungen gesponsert und aufwendig redaktionell begleitet. Diese Zusammenarbeit war selbstverständlich, bis sich nach einem Vorstandswechsel vor gut 10 Jahren ein systematischer Ausschluss von Gütsel manifestierte.
Dieser Ausschluss äußerte sich zunächst darin, dass unser Sponsorenlogo nicht mehr auf der Website des Vereins aufgeführt wird, obwohl Gütsel über Jahre hinweg einen festen Platz hatte. Dies war nicht nur ein Zeichen der Missachtung, sondern auch ein klarer Verstoß gegen die Grundsätze von #Transparenz und #Partnerschaft, die bei öffentlich geförderten Projekten vorausgesetzt werden. Seit Mitte 2024 wird Gütsel nicht mehr zu Pressegesprächen eingeladen. In der entsprechenden Rubrik wird dort offenbar jeder aufgeführt, der irgendwann einmal etwas gesponsert oder gefördert hat – nur Gütsel nicht.
Wir haben diesen Missstand immer wieder ansprechen wollen und angesprochen – durch direkte Gespräche, ausführliche Schreiben und telefonische Versuche. Doch statt auf eine sachliche Diskussion einzugehen, wurden unsere Versuche, die Sache zu klären, wiederholt ignoriert oder gar mit unzutreffenden Argumenten abgetan. An einer Lösung des Konflikts besteht offenbar keinerlei Interesse – freilich geht es lediglich um Gerechtigkeit, um die Nennung von Gütsel als Sponsor und Förderer.
Ein besonders gravierendes Beispiel: In einem #Gespräch mit einem Vorstandsmitglied wurde offenbar der #Lautsprecher ohne unsere Zustimmung eingeschaltet. Dies stellt eine klare Verletzung des Rechts auf #Vertraulichkeit und #Datenschutz dar (Paragraph 201 STGB), da in diesem Moment eine 3. Person ohne Einwilligung in das Gespräch hineingehört hat. In einem weiteren Vorfall wurde ein vertrauliches Schreiben ohne Rücksprache an den gesamten Vorstand weitergeleitet – ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (Artikel 6 DSGVO) und gegen den Grundsatz der Treuepflicht (Paragraph 242 BGB).
Der Ausschluss von Gütsel ist nicht nur ein persönliches Problem – er betrifft die gesamte #Kulturarbeit in Gütersloh und wirft Fragen nach der #Fairness und Transparenz auf. Die Tatsache, dass wir jahrelang ein fester Bestandteil der kulturellen Landschaft waren und dann ohne nachvollziehbare Erklärung ausgeschlossen wurden, ist nicht nur ungerecht, sondern auch diskriminierend.
Juristische Perspektive
Der Ruf unseres Hauses wurde in dieser Konstellation in Gefahr gebracht. Die selektive Ausgrenzung, das fortgesetzte Ignorieren und die implizite Abwertung unserer Arbeit über viele Jahre hinweg erfüllen aus juristischer Perspektive möglicherweise den Tatbestand der fortgesetzten Rufschädigung (Paragraph 823 BGB) – zumal öffentlich geförderte Strukturen beteiligt sind: Der Verein wird nach eigenem Bekunden sowohl von der Stadt Gütersloh als auch von der #Bundesregierung gefördert.
»Ein solches Verhalten stellt einen klaren Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot dar, welches sowohl im Zivilrecht (Paragraph 242 BGB) als auch in verschiedenen Antidiskriminierungsgesetzen verankert ist. Wenn ein Verein, der öffentlich geförderte Projekte betreibt, einen langjährigen Partner ohne sachliche Begründung ausschließt, ist dies ein klarer Fall von Ungleichbehandlung und möglicher Diskriminierung«, erklärt Dr. Christian P. Müller, Jurist für #Öffentliches #Recht und #Gesellschaftsrecht.
Zusätzlich wird hier gegen die Grundsätze von Transparenz und Fairness verstoßen, die auch durch das #Landespressegesetz #NRW (»LPresseG NRW«) geschützt sind. Insbesondere das Recht auf den Zugang zu Informationen, das jedem Bürger und jedem #Journalisten zusteht, wurde durch die fortwährende Verweigerung des Zugangs zu Pressegesprächen und Informationen deutlich verletzt.
»Die Entscheidung, einen langjährigen Partner und Förderer ohne konkrete Begründung auszuladen und mit zweifelhaften Argumenten zu konfrontieren, könnte unter Umständen als rechtsmissbräuchliches Verhalten und Verstoß gegen Treu und Glauben (Paragraph 242 BGB) eingestuft werden. Ein Ausschluss sollte in jedem Fall auf die rechtlichen Rahmenbedingungen überprüft werden«, so Prof. Dr. S. Huber, Professorin für Medienrecht.
Journalistische Perspektive
»In einer Zeit, in der Transparenz und Kommunikation zunehmend auch als ethische Verpflichtung wahrgenommen werden, ist es alarmierend, wenn solche Ausgrenzungspraktiken innerhalb von öffentlich geförderten Projekten stattfinden. Medienpartner, die jahrelang zur kulturellen Landschaft beigetragen haben, sollten nicht aufgrund persönlicher oder politischer Differenzen ausgegrenzt werden«, so die Journalistin und Medienexpertin Maja Brückner.
»Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, dass auch in der Kulturarbeit die Prinzipien von Fairness und Gleichbehandlung gewahrt bleiben, um das Vertrauen der Öffentlichkeit nicht zu gefährden. Die Ausgrenzung von Gütsel wirft einen Schatten auf die Glaubwürdigkeit des Vereins und seiner Arbeit«, fügt Lukas Schröder, #Journalist mit Fokus auf #Kulturpolitik, hinzu.
Die Dokumentation der Vorfälle und die juristische Einordnung der Verstöße gegen #Datenschutz, #Transparenz und #Fairness machen klar: Die Ausgrenzung von Gütsel ist kein Einzelfall, sondern ein systematisches Fehlverhalten, das die Prinzipien der Gleichbehandlung und Transparenz verletzt. Wir haben uns bemüht, die Missstände auf sachliche Weise zu klären – doch die wiederholte Ignoranz und die #Diskriminierung müssen öffentlich benannt werden.
Es ist möglich, dass im Falle einer öffentlichen Auseinandersetzung bestimmte Personen behaupten, dass wir die »Wahrheit verzerren« oder dass wir »immer alles negativ sehen«. Doch solche Vorwürfe entbehren jeder Grundlage. Sie dienen lediglich dazu, vom Kern der Problematik abzulenken: Der systematischen und ungerechtfertigten Ausgrenzung von Gütsel durch den Verein.
Die Behauptung, dass wir »lügen« oder »schlechtreden«, wird durch die Fakten widerlegt. Alle relevanten Informationen sind dokumentiert: Die unregelmäßige Behandlung durch den Verein, die wiederholte Weigerung, unser Sponsoring öffentlich zu würdigen, die Ausgrenzung von unseren Pressegesprächen – all dies ist klar nachweisbar und unbestreitbar. Solche Beschuldigungen zielen lediglich darauf ab, die legitime Kritik zu diskreditieren, um den eigenen Ruf zu schützen. Doch eine Diskreditierung des Kritikers ist keine Lösung des Problems – sie lenkt nur von den tatsächlichen Missständen ab.
Wir stellen klar: Unsere #Kritik ist keine persönliche Fehde, sondern eine sachliche Auseinandersetzung mit einer ungerechten Praxis, die nicht nur uns betrifft, sondern auch andere potentielle Partner des Vereins. Es ist ein klares Signal, dass es in einer Kulturarbeit, die von öffentlichen Geldern unterstützt wird, keinen Raum für willkürliche Ausgrenzung und Diskriminierung geben darf.
Die Fakten sind unbestreitbar, die Missstände dokumentiert. Wer sich jetzt auf die vermeintliche »negative Sichtweise« beruft, der ignoriert die wahren Ursachen der Krise – und das sind nicht die Kritiker, sondern die strukturellen Fehler und die verweigerte Verantwortung des Vereins.
Wir haben uns in Absprache mit einer namhaften Medienrechtskanzlei und nachdem wir nun gut 10 Jahre lang versucht haben, die Angelegenheit gütlich beizulegen, dazu entschlossen diese Missstände nun öffentlich zu machen, weil niemand sonst dies tut. Wir tun es, weil wir glauben, dass ein transparenter Dialog wichtig ist. Und wir tun es, um aufzuzeigen, wie wichtig es ist, solche ungerechtfertigte Ausgrenzung und Diskriminierung öffentlich zu benennen.
Wir hoffen indes, dass einfach das Richtige getan wird, und nicht womöglich eine »Gegenkampagne« mit erfundenen oder irrelevanten Vorwürfen gestartet wird. Es gibt nichts zu besprechen. Es muss lediglich Gütsel angemessen und gerecht als Sponsor und Förderer genannt werden – wie alle anderen auch.
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